Ortsgruppe Artland KfT e.v.

Zuchtzulassung des Klub für Terrier e.V.

Am 17. Mai 2015 findet auf dem Gelände ab ca. 14.00  Uhr im Rahmen der Doppelaustellung der Ortsgruppe Arland auch eine Zuchtzulassung statt.

Selbstverständlich können während der Austellungen am Samstag udn Sonntag noch die erforderlichen Ausstellungserbenisse erworben werdern.

Um Ihnen zu helfen, senden Sie uns bitte mit der Anmeldung alle Kopien der notwendigen Unterlagen vorab zu. Wir überprüfen auf Vollständigkeit und weisen Sie dann auf fehlenden Unterlagen hin.
Die Ausstellungsergbnisse die Sie an den beiden Tagen erwerben möchten zählen selbstverständlich nicht dazu.

Am Tag der ZZL müssen sie alle, auch die vorab eingereichten Unterlagen im Original mitbringen und vor der ZZL beim ZZL-Leiter abgeben. Danke.

Hier ein Auszug aus der ZZL_Ordnung des KfT, vollständigt unter dem Link


Auszug aus der ZZL-Ordnung des KfT

§ 5 Voraussetzungen für die Teilnahme

5.1 Zur ZZL zugelassen sind nur Terrier,

  • die in das Zuchtbuch oder das Register des KfT eingetragen und nicht mit einem Zuchtverbot belegt sind. Jeder Terrier muss anhand seiner Tätowiernummer oder seines Transpondercodes (Mikrochip) eindeutig identifizierbar sein. 
  • die nicht krankheitsverdächtig oder krank sind.  
  • die das Mindestalter für die Vorstellung zur ZZL erreicht haben. Das Mindestalter hat ein Hund nach Vollendung des 9. Lebensmonates erreicht, sofern die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen nicht ein höheres Mindestalter voraussetzen. 
  • für die das Zertifikat mit dem DNA Profil als Nachweis für die Einlagerung der Blutprobe erstellt wurde.  
  • für welche die notwendigen Gesundheitsbescheinigungen für die jeweilige Rasse voliegen (auf die Zucht  Ordnung des KfT wird verwiesen).  
  • für die zwei Ausstellungsbewertungen von mindestens „Sehr Gut“ von KfT geschützten Ausstellungen vorliegen. Importierte Terrier, die in ihrem Ursprungsland legal kupiert wurden und daher nicht auf Ausstellungen wie vor vorgeführt werden dürfen, können zur Erlangung dieser Formwertbeurteilungen auf Antrag beim Klubzuchtwart  auf Zuchtzulassungsveranstaltungen vorgestellt werden.  
  • Fehlt eine der notwendigen Voraussetzungen, ist der Hund von der Beurteilung ausgeschlossen. Dies ist auf dem ZZL-Formular zu vermerken.

 

5.2 Am Tage der ZZL sind folgende Unterlagen unbedingt vorzulegen: 

  • die Original Ahnentafel oder Registerbescheinigung  
  • zwei Formwertbeurteilungen gem. § 5 Ziffer 5.1, 5. Spiegelstrich 
  • das Zertifikat mit dem DNA Profil als Nachweis für die Einlagerung der Blutprobe
  • für Hunde die aufgrund eines Phänotypgutachtens in das Register des Zuchtbuchs übernommen wurden, die Genehmigung des Zuchtausschusses für die jeweilige Rasse
  • die notwendigen Gesundheitsbescheinigungen für die jeweilige Rasse wie in der Zuchtordnung des KfT festgelegt
  •  bei jeder Wiedervorstellung das ZZL-Protokoll der ersten ZZl
  •  für eine Ankörung die notwendigen Formwertbeurteilungen (siehe § 7 Ziffer 7.3) Achtung Mindestalter beachten (mind. 20 Monante)
  •  bei der erstmaligen Vorstellung eines Terriers das Zertifikat des DNA-Profils

 

Fehlen Unterlagen, ist der Hund von der Beurteilung ausgeschlossen

Die ZZL kann am 17. Mai 2015 über die Onlinemeldung mit angemeldet werdern.

Unterlagen bitte per Fax oder E-Mail

 

Fax:05466 926 120

 per Mail: ZZL@og-artland.de

 Fragen an : susann@gielians.de

 

 

 

ZUC

 

 

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Vorstand: Susann Gielians, Osterodener Weg 1, 49586 Merzen

Konzeption und technische Realisierung: intwerb.de